Hausordnung

Liebe Gäste,

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:


Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Extra Kinowelt Schwarzheide erkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der fresh entertainment GmbH, Ruhlander Str. 37-38, 01987 Schwarzheide als Betreiber im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich verbindlich an.


1. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuches. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten (Filmverleiher) überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 50,00 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.


2. Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung möglich. Mit Beginn der Vorstellung oder mit Entwertung der Eintrittskarte verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt wurden, gehen wieder in den freien Verkauf.


3. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Fragen diesbezüglich beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.


4. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihern) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir stichprobenartig deren Taschen, Rucksäcke kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.


5. Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und Ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren. Auch nach Beginn der Vorstellung behalten wir uns diesen Schritt vor.


6. Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, erhalten keinen Einlass. Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren werden des Hauses verwiesen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt.


7. Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine/n Theaterleiter/in oder dessen Stellvertreter/in ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, freut das alle Gäste; Müllbehälter sind ausreichend vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.


8. Bilder/Fotos von unseren Veranstaltungen erscheinen auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken, wie facebook, etc. Mit dem Besuch unseres Filmtheaters willigen Sie in der Veröffentlichung solcher Fotos ein.


...und wenn sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal ihr Handy und sonstige elektronische Geräte auszuschalten, wünschen wir Ihnen:


Gute Unterhaltung und viel Spaß!